1. Spielbetrieb
Die Spielfelder dürfen nur von spielberechtigten Mitgliedern und während folgenden Zeiten benützt werden:
Platz 1 und Trainingswand |
Montag – Samstag |
06.00 – 22.00 Uhr |
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Sonntag |
08.00 – 22.00 Uhr |
Plätze 2 + 3 |
Montag – Sonntag |
06.00 – 22.00 Uhr |
Die Spieldauer beträgt für
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– Einzel (auch zu Dritt)
– Doppel |
45 Min.
1 Std. |
Anschliessend kann eine Ablösung durch eine andere Paarung jeweils auf eine volle Viertelstunde erfolgen, d.h. nach jeder Ablösung muss eine Viertelstunde Wartezeit eingehalten werden und es darf nur auf die Viertelstunde abgelöst werde.
2. Spieltafel
Die Spieler haben sich in jedem Fall mit dem persönlichen Magnettäfelchen auf der hierfür bestimmten Spieltafel einzutragen. Folgende Punkte sind zu beachten:
a) Massgebend für die Zeitbestimmung ist die Platzuhr.
b) Mindestens ein Spieler der für den jeweiligen Platz vorgesehenen Paarung muss von der Eintragung an bis Spielbeginn anwesend sein, wobei alle Namen gleichzeitig eingetragen werden müssen. Andernfalls sind die Reservationen ungültig und die Täfelchen können durch jene spielbereiter Teams ersetzt werden.
c) Eintragungszeit und Spielbeginn müssen übereinstimmen.
d) Es ist verboten, während laufender Spieldauer einen anderen Platz zu reservieren oder die Magnettäfelchen weiter nach hinten zu setzen (sogenanntes „Nachstecken“).
e) Kein Spieler darf auf einem Platz spielen und gleichzeitig auf einem andern Platz für ein späteres Spiel eingetragen sein, auch nicht für Doppelspiele.
f) Die Mitglieder sind gehalten, bei Grossandrang Doppelspiele auszutragen.
g) Die Spielkommission ist berechtigt, für offizielle Trainings sowie durch sie organisierte Veranstaltungen oder durch sie bewilligte Anlässe einen oder mehrere Plätze zu reservieren. Regelmässig stattfindende Platzbelegungen sind dem Vorstand zur Genehmigung zu unterbreiten. Die genehmigte Platzbelegung ist rechtzeitig in geeigneter Form bekanntzumachen.
h) Spielunterbruch wegen höherer Gewalt führt zu keiner Verschiebung des Spielplanes.
3. Platzordnung
Nach jedem Spiel sind die Plätze durch die Spieler zu reinigen. Über die Spielbarkeit der Plätze entscheiden Platzchef oder Platzwart. Der Platzwart ist berechtigt, die Plätze zeitweise für Instandstellung und Reinigung zu sperren. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Im Interesse eines guten Einvernehmens mit den Anstössern bitten wir, folgende Punkte zu beachten:
- Diese sind zu begrüssen, bevor Bälle auf ihren Grundstücken geholt werden müssen (das an Platz 3 angrenzende Terrain Steck darf nicht betreten werden).
- Unzumutbarer Lärm sowie laute Diskussionen auf den Spielplätzen sind zu unterlassen.
Anordnungen des Platzchefs, Platzwartes oder eines Mitgliedes der Spielkommission sind verbindlich.
4. Spielberechtigte Kategorien
Für die Spielberechtigung gelten folgende Kategorien, welche bei Platzreservationen durch unterschiedlich gefärbte Magnettäfelchen auszuweisen sind:
a) Aktivmitglieder/Junioren
b) Schüler
c) Gäste:Clubfremde Spieler oder Passiv-Mitglieder, welche mit einem Clubmitglied ein Spiel austragen.
5. Einschränkungen der Spiel- und Ablöserechte
Je nach Spielkategorie gelten folgende Einschränkungen der Spielrechte:
a) Schüler
An Wochentagen, d.h. von Montag bis Freitag, sowie ausserhalb allgemeiner Feiertage sind jugendliche Spieler nur bis 18.00 Uhr spielberechtigt. Das heisst, sie können ausserhalb der spielberechtigten Zeit jederzeit durch Aktivmitglieder und Junioren abgelöst werden.
Schüler in Begleitung von Aktivmitgliedern/Junioren können hingegen ihre volle Spielzeit (auch nach 18.00 Uhr) beanspruchen.
Beanspruchen mehrere Paarungen bzw. Doppel mit Schülern in Begleitung von Aktivmitgliedern/Junioren ausserhalb der spielberechtigten Zeit einen Platz, so kommt das Ablöserecht jener Paarung mit der höheren Anzahl an Aktivmitgliedern/Junioren zu.
b) Gäste
Aktivmitglieder und Junioren haben das Recht, während einer Saison fünfmal einen Gast einzuladen. In den Monaten Mai und Juni bestehen an Werktagen ab 18.00 Uhr für Gäste keine Spielrechte. Mit Gästen darf nur gespielt werden, wenn die Plätze nicht durch andere Clubmitglieder belegt sind (kein Ablöserecht).
Ein Gast darf sich pro Saison höchstens fünfmal einladen lassen. Nach begonnenem Spiel darf der Gast minimal 45 Minuten spielen. Der Eintrag auf der Spieltafel ist obligatorisch, er darf erst unmittelbar vor dem Spielbeginn erfolgen (keine Reservationen). Vor dem Spiel ist auch die Eintragung im Gästebuch erforderlich.
6. Trainer-Lektionen
Solche dürfen nur durch einen von der Spielkommission bestimmten Trainer erteilt werden und – sofern nicht anders vereinbart – nur an Clubmitglieder.
7. Disziplin
Bei unkorrektem Eintrag auf der Spieltafel zwecks Erzielung eines Vorteils, bei unsportlichem Benehmen oder regelwidrigem Verhalten können der Platzchef, die Spielkommission sowie jedes Vorstandsmitglied den Spieler verwarnen. Im Wiederholungsfall entscheidet der Vorstand über die zu treffenden Massnahmen.
Die Platzordnung wurde an der Hauptversammlung vom 07. März 2011 genehmigt und tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt die Fassung vom März 1998, Februar 2003, März 2006 und März 2009.
7. Zusatzinformationen
Mitglieder die Privatunterricht nehmen, müssen ihr Namenstäfelchen auf den betreffenden Platz stecken.
An der TCE-Hauptversammlung vom 7. März 2011 wurde beschlossen, dass ein Auszug vom Vertrag mit der Tennisschule im Clubhaus aufgehängt wird:
Abs. 4:
„BIGPOINT“ ist verpflichtet und zugleich berechtigt,
von Saisonanfang bis Saisonschluss Tennisunterricht im
privaten Bereich zu erteilen, dabei ist gleichzeitig
nicht mehr als ein Platz zu belegen. Für Nicht-
mitglieder stehen ausschliesslich folgende Zeiten zur
Verfügung: Montag und Freitag, jeweils bis 18.00 Uhr.
Privatstunden für Clubmitglieder können täglich von
Mai bis Juni bis 18.00 Uhr, danach jederzeit erteilt
werden. …“
Unter „Tennisunterricht im privaten Bereich“ sind Lektionen ausserhalb des Schüler- und IC-Trainings zu verstehen.